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In vielen Bundesländern beginnen Ende Juni die Sommerferien.
Sommerzeit ist Reisezeit.
Gerne möchten wir dies zum Anlass nehmen um Sie über ihre Rechte auf Reisen aufzuklären:
ZUG
ab 1Std. Verspätung: 25% Fahrpreiserstattung
Ab 2Std. Verspätung: 50% Fahrpreiserstattung
Ab einer einstündigen Verspätung werden auch Mahlzeiten und Erfrischungen zur Verfügung gestellt und falls erforderlich die Kosten für Übernachtung und Transfer übernommen.
FLUG
Bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung steht Ihnen folgende Entschädigung zu:
Bis 1500 km Strecke: 250 €
Bis 3500 km Strecke: 400 €
Ab 3500 km Strecke: 600 €
…sowie die Wahl zwischen Flugpreiserstattung oder vergleichbare Ersatzbeförderung zum Zielort.
Zusätzlich: Mahlzeiten, Getränke, kostenlose Telefonate.
Bei Annulierung des Fluges entfällt die Entschädigung, sollte diese fristgerecht vor Abflug mitgeteilt worden sein oder wenn diese auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
Bei Verspätungen von 2-4 Stunden stehen Ihnen ausschließlich Mahlzeiten und Getränke sowie zwei kostenfreie Telefonate, Faxe oder E-Mails zu. Ab dreistündiger Verspätung wie oben.
Und ab 5 Stunden kann zwischen einer Flugpreiserstattung und dem Rückflug zum ersten Abflugort gewählt werden.
Weitere, detaillierte Infos erhalten Sie unter http://www.fahrgastrechte.info
