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Fast jeder Bürger hat heutzutage eine Kreditkarte. Oft fällt es schwer, bei der Kartenauswahl sinnvolle Features und angemessene Preise zu finden. Viele Herausgeber werben mit Versicherungen als Zusatzleistung. Die „Finanztest“ hat in der Ausgabe 7/2011 einige dieser Anbieter verglichen und ausgewertet. Prepaid-Karten wurden dabei ausgelassen obwohl diese als Guthaben geführte Kreditkarten als sehr sicher gelten und mit den angebotenen Versicherungspaketen durchaus in der oberen Liga spielen. Um dieses zu ergänzen, ist folgende Auswertung angefertigt- und dabei ein Prepaid-Kreditkartenprodukt berücksichtigt worden.
Im direkten Vergleich: Mastercard Gold/Visacard Gold der Deutschen Bank, die Gold Card von American Express, die Visacard Gold der Postbank sowie die ExplorerCard der Payango GmbH als Prepaid-Kreditkarte. Mit 59,90 Euro liegt die Jahresgebühr der ExplorerCard im mittleren Durchschnitt und ist auf jeden Fall günstiger als das Produkt der Deutschen Bank und die Gold Card von American Express.
Bei einer Provision von lediglich 1% ist die ExplorerCard beim Einsatz außerhalb der EU eines der günstigste Kreditkartenprodukte auf dem deutschen Markt. Gleiches gilt für die Kosten für den Bargeldbezug am Geldautomaten (2%, mindestens 2,50 Euro).
Zu den Features der Prepaid-Kreditkarte gehört eine Auslandskranken-, Reiserücktritts- u. Reiseabbruchversicherung. Die Karte beinhaltet darüberhinaus eine Mietwagen-Vollkasko und Reisegepäckversicherung. Der Materielle Zusatznutzen besteht in einem Rabatt auf Mietfahrzeuge von Europcar in Höhe von 20%. Die ExplorerCard ist auch in der Family-Version (Karteninhaber + Familie) zu einem Jahrespreis von 89,90 Euro erhältlich.
Wer mit einer Kreditkarte im Urlaub bezahlen- und dabei gleichzeitig gut versichert sein möchte, sollte sich gut informieren und Preise und Angebote genau unter die Lupe nehmen.
In vielen Bundesländern beginnen Ende Juni die Sommerferien.
Sommerzeit ist Reisezeit.
Gerne möchten wir dies zum Anlass nehmen um Sie über ihre Rechte auf Reisen aufzuklären:
ZUG
ab 1Std. Verspätung: 25% Fahrpreiserstattung
Ab 2Std. Verspätung: 50% Fahrpreiserstattung
Ab einer einstündigen Verspätung werden auch Mahlzeiten und Erfrischungen zur Verfügung gestellt und falls erforderlich die Kosten für Übernachtung und Transfer übernommen.
FLUG
Bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung steht Ihnen folgende Entschädigung zu:
Bis 1500 km Strecke: 250 €
Bis 3500 km Strecke: 400 €
Ab 3500 km Strecke: 600 €
…sowie die Wahl zwischen Flugpreiserstattung oder vergleichbare Ersatzbeförderung zum Zielort.
Zusätzlich: Mahlzeiten, Getränke, kostenlose Telefonate.
Bei Annulierung des Fluges entfällt die Entschädigung, sollte diese fristgerecht vor Abflug mitgeteilt worden sein oder wenn diese auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
Bei Verspätungen von 2-4 Stunden stehen Ihnen ausschließlich Mahlzeiten und Getränke sowie zwei kostenfreie Telefonate, Faxe oder E-Mails zu. Ab dreistündiger Verspätung wie oben.
Und ab 5 Stunden kann zwischen einer Flugpreiserstattung und dem Rückflug zum ersten Abflugort gewählt werden.
Weitere, detaillierte Infos erhalten Sie unter http://www.fahrgastrechte.info
Es war im Jahre 1626, als ein niederländischer Seefahrer einheimischen Indianern die Insel „Manna-hatta“ für Waren im Wert von 60 Gulden abkaufte. Der Rest ist Geschichte und die Millionenstadt an der Ostküste ein Touristenmagnet, der 2010 eine Rekordzahl von 48,7 Millionen Besuchern anzog. Wir haben einige Tipps zusammengestellt, die wir New-York-Fans und solchen, die es werden wollen, hiermit ans Herz legen.
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Kölle hat ihn seit 1823, den „Carnaval de Rio“ gibt es seit 1723 und Venedig übertrifft beide Städte mit gehörigem Abstand: Der „Carnevale di Venezia“ wurde erstmals im Jahre 1094 (!) in einem Schriftstück des 32. Dogen von Venedig erwähnt. Für den Prunk und Stil seiner Kostüme bekannt, findet das Spektakel jedes Jahr weltweit Beachtung. Zu Recht, denn den Narren wird zur Karnevalszeit wirklich sehr viel Sehenswertes in der Lagunenstadt geboten.
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Das Besondere an der ExplorerCard als Prepaid-Kreditkarte ist das in der Jahresgebühr enthaltene Reiseversicherungspaket. Dieses bietet Leistungen wie Auslandskrankenversicherung, Mietwagen-Vollkaskoversicherung, Gepäckversicherung und eben die Reiserücktrittsversicherung und die Reiseabbruchversicherung. Wer sich schon immer gefragt hat, was eigentlich der Unterschied zwischen
diesen beiden Versicherungen ist, findet hier die wichtigsten Informationen zu diesem Thema.
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Ganz Deutschland versinkt dieser Tage im Schneechaos. Der Weihnachtsreiseverkehr wird zum Spießrutenlauf für Urlauber. Auf der Autobahn passiert ein Unfall nach dem anderen, wer seine Versicherung nicht beanspruchen muss, hat Glück. Aber auch andere Verkehrsmittel sind betroffen: Wegen der schlechten Wetterbedingungen werden viele Flüge gestrichen oder der Flughafen gleich komplett geschlossen. Da ist es kein Wunder, dass viele Reisende auf die Bahn ausweichen, die momentan täglich etwa 50.000 Tickets mehr verkauft als gewöhnlich.
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Wenn die Tage immer länger und kälter werden, träumen viele von einer Reise in die Karibik, nach Ägypten oder in ein anderes warmes Land. Die Reisevorbereitungen können unter Umständen ganz schön stressig werden. Nach und nach werden die vielen Punkte auf der To-Do-Liste abgehakt. Man benötigt einen guten Koffer, Sonnencreme und – für alle Fälle – eine Auslandskrankenversicherung.
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Die Betreiber der Reiseplattform „Price of Travel“ haben jetzt verglichen: Mit Preisen von bis zu 1,58 US-Dollar ist Delhi das günstigste Pflaster für Taxifahrten; am teuersten wird es in Zürich, wo Fahrgäste bis zu 24,24 US-Dollar pro Fahrt hinblättern müssen.
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Ab sofort gilt sie auch hier bei uns in Deutschland – die Winterreifenpflicht. Genauer gesagt: bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Denn eine zeitliche Begrenzung, wie sie in anderen Ländern existiert, ist in Deutschland nicht vorgesehen.
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Wissen Sie, wie es in Österreich, Frankreich, der Schweiz, Tschechien oder Italien mit der Winterreifenpflicht aussieht? Wahrscheinlich wissen Sie es nur, wenn Sie dort schon einmal selber mit dem Mietwagen oder dem Privat-Pkw durch die verschneite Landschaft gefahren sind. Da bei etwaigen Verstößen zum Teil saftige Strafen drohen, möchten wir heute ein wenig „Aufklärungsarbeit“ leisten.
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